04.12.2013  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Advent, Advent, die Wohnung brennt

In der Adventszeit nimmt die Zahl der Wohnungsbrände zu. Wohl dem, der Rauchmelder installiert hat und rechtzeitig gewarnt wird. Zwei Drittel der Bundesbürger haben keine Rauchmelder in Ihren Wohnungen und Häusern.

Höhere Kosten durch Wohnungsbrände

In der vergangenen Adventszeit wurden 11000 Brände gemeldet, wodurch Versicherungen 32 Millionen Euro Entschädigung gezahlt haben. Zwar sind in den letzten Jahren die Anzahl der Schäden gesunken. Doch die durchschnittlichen Kosten sind deutlich gestiegen. Den einzelnen trifft es also umso mehr.

Fehlende Rauchmelder

In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg und Sachsen sind Rauchmelder Pflicht. Wer einen Rauchmelder installiert hat, verliert dann eventuell (teilweise) seinen Versicherungsschutz.

Die Einhaltung behördlicher Vorschriften gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Dies erhöht nicht nur Ihre Sicherheit einen Brand rechtzeitig zu erkennen, sondern  auch die finanzielle Sicherheit, dass Ihre Hausratversicherung auch für den Schaden aufkommt.

Grobe Fahrlässigkeit

Die erste Kerze brennt bereits am Adventskranz. Da verlassen wir mal kurz den Raum und lassen die Kerzen an. Wann kann sich die Versicherung hier aus der Zahlungspflicht entziehen?

Wer für die Dauer von 15-20 Minuten den Raum verlässt, handelt bereits grob fahrlässig. Auch, wer seine Kinder im Alter von 7 und 10 Jahren allein im Wohnzimmer spielen lässt, während auf dem Tisch eine brennende Kerze steht, handelt grob fahrlässig.

Leistet  Ihre Hausratversicherung?

Nicht jeder Hausratversicherungstarif beinhaltet grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere bei älteren Tarifen ist dies häufig nicht enthalten.

Geben Sie Acht in der Adventszeit auf Kerzen und Kinder. Und – für alle Fälle – prüfen Sie gemeinsam mit uns Ihren Versicherungsschutz für Haus und Wohnung.

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