
Künstlersozialabgabe steigt auf 5,2% an
In 2014 wird der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe um 1,1% erhöht und beträgt dann 5,2%.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern, Designern oder Publizisten erbrachte Werke und Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen.
Kreative teilweise auch abgabepflichtig
Abgabepflichtig sind jedoch auch Kreative die Teilaufträge an Kollegen vergeben. Wer mit anderen kooperiert, sollte also Acht geben. Für die Künstlersozialabgabe gibt es eine Abgabepflicht. Wer hier nicht selbst aktiv wird, muss bis zu 5 Jahren die Abgabe nachzahlen. Für Designer und Kreative, die viel mit Freiberuflern zusammen arbeiten, kann eine Nachzahlung der Künstlersozialabgabe durchaus eine höhere Summe ergeben.
Auch für Nichtmitglieder der KSK muss gezahlt werden
Mancher Auftraggeber beschäftigt lieber Designer, die nicht in der Künstlersozialkasse Mitglied sind. Die Künstlersozialabgabe muss jedoch für alle gezahlt werden – Mitglieder und Nichtmitglieder der KSK. Für den Auftraggeber macht es daher eigentlich keinen Unterschied.
Prüfen Sie, ob Sie abgabepflichtig sind, damit Sie im Falle einer Prüfung der Abgabepflicht nicht ein böses Erwachen haben. Wir helfen Ihnen gerne dabei.