25.09.2013  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Achtgeben bei geliehenen Sachen

Leihen Sie sich auch gelegentlich was aus bei Freunden oder Kollegen? Ist Ihnen dabei schon mal was kaputt oder verloren gegangen? Sind es nur ein paar Euro, ist der Schaden schnell ersetzt. Bei größeren Summen kann es durchaus Schwierigkeiten geben.

Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft manchmal auf. Leider ist dies durchaus häufig der Fall. Doch auch, wenn es nicht so ist, ist es ärgerlich, wenn geliehene Sachen nicht unversehrt zurückgegeben werden können. Schnell denkt man: „Macht doch nicht, das melden wir der privaten Haftpflichtversicherung.“

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Doch zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung auch in diesen Fällen?
Klar, wer sich etwas ausleiht, ist vorsichtig. Doch niemand kann sich davon frei machen, dass trotzdem mal was zu Bruch oder verloren geht. Die private Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nicht immer hierfür.

Schäden an geliehenen Sachen

Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind bedingungsgemäß in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert.

Eine Versicherung soll möglichst wenig kosten. Dies ist oft der Wunsch bei der Suche nach dem passenden Tarif. Doch haben günstige private Haftpflichtversicherungen nicht alles „rundum sorglos“ mitversichert. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen.

Für einige Euro mehr im Jahr erhalten Sie bessere Leistungen und haben so auch diese Schäden mitversichert.

Am falschen Ende gespart

Zu Beginn des Berufslebens wird oft eine einfache private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wer zahlt schon gern mehr, wenn das Geld knapp ist. Doch es kann durchaus Sinn machen, auf einen leistungsstärkeren Tarif umzustellen, um von besserem Versicherungsschutz zu profitieren.

Aus unserer Erfahrung sind es häufig geliehene Sachen, die bei Verlust oder Beschädigung wieder ersetzt werden sollen. Ihr Tarif entscheidet dann, ob die Versicherung zahlt oder ob der Schaden nicht mitversichert ist. Es erspart Ihnen im Zweifel einiges an Ärger, sollte dies in Ihrer Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Regelmäßig Überprüfen

Die beste Alternative ist selbstverständlich immer, wenn alles heile bleibt. Dafür gibt es  jedoch keine Garantie.

Prüfen Sie mit uns gemeinsam ihren Vertrag. Wir empfehlen Ihnen, welche Details Sie für einige Euro Mehrbeitrag im Jahr mitversichern sollten. So bleibt ein Schaden für Sie zukünftig ohne finanzielle Folgen. 

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