
Bereitstellungsfreie Zeit – Gut verhandeln und Bereitstellungszinsen sparen
Der Kredit mit der Bank ist geschlossen und abrufbereit. Insbesondere bei Neubauprojekten rufen Bauherren die Kreditsummen jedoch erst nach und nach in Teilen ab, da Bauunternehmen in Etappen bezahlt werden. Hier ist es besonders wichtig, mit der Bank eine lange bereitstellungsfreie Zeit auszuhandeln, damit auf das noch nicht abgerufene Darlehen keine Bereitstellungszinsen anfallen. Möglich ist eine bereitstellungsfreie Zeit von drei Monaten bis zu 2 Jahren.
Zinskonditionen und Bereitstellungszinsen vergleichen
Einige Kreditinstitute verzichten sogar gänzlich auf diese Gebühr. Hier kann es jedoch sein, dass die Zusatzkosten, die der Bank durch Zinsausfälle während einer bereitstellungsfreien Zeit entstehen, im Sollzins „verborgen“ sind und den gesamten Kredit am Ende unnötig verteuern. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten beim Vergleich der Zinskonditionen also auch immer gefragt werden, ob Bereitstellungszinsen erhoben werden und wenn ja, wie lang der Zeitraum der bereitstellungsfreien Zeit ist.
Die Höhe dieses Zinses ist von Bank zu Bank unterschiedlich, liegt im Schnitt aber zwischen 2,0 und 3,0 Prozent pro Jahr. Berechnet werden sie jedoch monatlich, was eine genaue Abrechnung ermöglicht, da innerhalb eines Jahres oft der noch nicht abgerufene Teil des Darlehens kleiner wird.
Bereitstellungszinsen verteuern Kreditrate
Wie negativ sich die Bereitstellungszinsen auf das Budget von Bauherren auswirken können, zeigt eine Beispielberechnung: Bei der Bank warten noch 100.000 Euro auf Abruf, bei einem monatlichen Zins von 0,2 Prozent. In diesem Fall müssen monatlich zusätzlich zu den Zinsen für das bereits abgerufene Darlehen 200 Euro mehr gezahlt werden.
Eine einfache Antwort gibt es bei diesem Thema leider nicht. Hier gilt es möglichst mit einem Profi genau abzuwägen, wie lang die bereitstellungsfreie Zeit – in Ihrem ganz persönlichen Fall – sein sollte, damit diese sich nicht zu budgetintensiv auf das gesamte Darlehen auswirkt. Gerade bei Hausneubau ist eine unvorhergesehene Verzögerung über mehrere Monate nicht selten. Dies führt zu großen finanziellen Belastungen, da sowohl Miete als Zinsen für das bereits abgerufene Darlehen gezahlt werden müssen.
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Hallo,
vielen Dank für den informativen Beitrag zum Thema „Bereitstellungszinsen „. Ich freue mich über weitere Beiträge zum Thema Baufinanzierung.