23.10.2014  ·  Kategorie: Altersvorsorge, Arbeitskraft  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Garantiezins sinkt von 1,75 auf 1,25 Prozent

Das Jahresende rückt näher und mit ihm Änderungen für Neuverträge zur Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit ab dem 1.1.2015.

Senkung betrifft nicht nur klassische Rentenversicherungen

Zum Jahresende wird der Garantiezins für Altersvorsorgeprodukte erneut gesenkt. Wer plant, seine Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsschutz aufzustocken sollte dies also noch in diesem Jahr tun.

Für Neuabschlüsse ab Januar 2015 gibt es nur noch 1,25 Prozent statt bisher 1,75 Prozent Garantieverzinsung.

Der Garantiezins liegt nicht nur den klassischen Rentenversicherungen zugrunde, sondern fließt auch in die Kalkulation von Berufsunfähigkeitsrenten und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie mit ein.

Dies bedeutet bei einem Abschluss in diesem Jahr bis zu 20 Prozent mehr Garantieleistung für die Altersvorsorge. Berufsunfähigkeitsrenten werden ab 2015 voraussichtlich ca. 7 Prozent teurer.

Auswirkung auf bestehende Verträge

Auf bestehende Verträge hat diese Änderung keine Auswirkung. Auch vorab vereinbarte Erhöhungen wie die jährliche Dynamik sind von dieser Gesetzesänderung in der Regel nicht berührt.

Wer derzeit nur ein kleines Budget für eine Ergänzung hat, kann mit kleinem Beitrag starten und den Vertrag später erhöhen.

Zuzahlung zur Altersvorsorge

Viele nutzen die Möglichkeit zum Jahresende die bestehende Altersvorsorge durch eine einmalige Zuzahlung aufzustocken. Dies geht nicht bei jedem Vertrag oder ist auch nicht immer sinnvoll. Bei Riester- und Rürupverträgen gibt es Höchstgrenzen. Bei älteren Verträgen mit Abschluss vir dem 1.1.2005 ist eine Zuzahlung nicht möglich. Zudem sollten vorab der Tarif und die steuerlichen Auswirkungen geprüft werden.

Wir informieren Sie gerne über die Änderungen und Möglichkeiten im Detail. Rufen Sie uns einfach an.

 

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