05.08.2014  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Künstlersozialabgabe für 2015 festgesetzt

Nach dem neuen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung bleibt der Abgabesatz für 2015 bei 5,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab.

Die 1983 gegründete Künstler-Sozialversicherung bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Dabei müssen selbstständige Künstler wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird zu 30 Prozent durch eine Abgabe der Verwerter, also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert.

Abgabesatz bleibt konstant

Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes konnte durch das im Juli 2014 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabe-Satzes verhindert werden.

Mithilfe von intensiveren Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse soll es künftig eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen geben, was für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse sorgen soll.

Rund 180.000 aktive Versicherte

Zum Stichtag 1. Januar 2014 zählte die Künstlersozialkasse rund 180.000 aktive Versicherte, gut ein Prozent mehr als vor Jahresfrist.

Die Zahl der erfassten Verwerter lag zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei knapp 168.000. Das sind über 12.000 beziehungsweise 9,3 Prozent mehr als zum Vorjahresende.

Gerne helfen wir bei Fragen zur Künstlersozialkasse weiter – für Mitglieder sowie Verwerter. Rufen Sie uns einfach an.

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