02.05.2014  ·  Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Mehr Beitragsehrlichkeit in der Künstlersozialkasse

Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabe-Satzes beschlossen. Dies soll durch verstärkte Kontrollen bei den Verwertern von Werken selbstständiger Künstler und Publizisten zu einer größeren Beitragsehrlichkeit führen. Dann könnte auch die Künstlersozialabgabe, die derzeit bei 5,2 Prozent liegt, stabil gehalten werden.

Die Deutsche Rentenversicherung soll ab 2015 den Beitrag der Arbeitgeber zur Künstlersozialabgabe künftig intensiver prüfen. Damit soll Beitragsehrlichkeit hergestellt werden.

Zahl der Prüfungen wird massiv ausgeweitet

Die Rentenversicherung, die derzeit jährlich etwa 70.000 Überprüfungen wahrnimmt, soll vom kommenden Jahr an den Prüfumfang auf rund 400.000 Unternehmen ausweiten. So soll die Rentenversicherung im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberüberprüfungen ihr Augenmerk auch auf eine korrekte Abgabe der Künstlersozialabgabe richten. Zudem erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.

Prüfkontingent auch für kleine Betriebe

Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten wird ein jährliches Prüfkontingent gebildet, das 40 Prozent der Betriebe erfassen soll. Für Bagatellaufträge, die im Jahr 450 Euro nicht überschreiten, wird keine Künstlersozialabgabe fällig.

Durch die zusätzlichen jährlichen Prüfungen werden Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro erwartet. Allerdings fallen die mit dem erhöhten Prüfaufwand verbundenen Verwaltungskosten mit 13,6 Millionen Euro erheblich ins Gewicht.

Derzeit profitieren etwa 180.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte von der KSK, die quasi den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Renten- Kranken-. und Pflegeversicherung übernimmt.

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