09.07.2014  ·  Kategorie: Altersvorsorge  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Rentenversicherung: Garantiezins sinkt auf 1,25 Prozent

Der Bundestag beschließt die Reform des Lebens- und Rentenversicherungs-systems. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat entscheiden.

Künftig sinkt unter anderem der Garantiezins für Neuverträge ab dem 1.1.2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent. Für bestehende Verträge mit Abschluss vor dem 1.1.2015 wird der zugesagte höhere Garantiezins bleiben.

Stabilisierung im Niedrigzinsumfeld

Das neue Gesetz hat die Bundesregierung im Eiltempo durch das Parlament gebracht, um angesichts der niedrigen Zinsen die Versicherungsgesellschaften zu stabilisieren. Daher können Versicherte nur noch an den sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer beteiligt werden, wenn auch der zugesagte Garantiezins für alle Verträge gesichert ist. Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen erhöht sich dafür von 75 auf 90 Prozent.

Auswirkungen auf versichiedene Verträge

Der Garantiezins beeinflusst auch die Kalkulation von Berufsunfähigkeitsrenten und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie. Wer noch nicht ausreichend abgesichert ist, sollte sich daher im Lauf des Jahres über eine mögliche Ergänzung Gedanken machen.

Zu den Änderungen und die Auswirkung auf neue und bestehende Verträge informieren wir in unseren Beratungsgesprächen und Onlineterminen. Wer ausreichend informiert ist, kann für sich die richtigen Entscheidungen treffen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

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