12.08.2014  ·  Kategorie: Finanzierung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Wohn-Riester: Für und Wider

Wohn-Riester ist in aller Munde und hört sich interessant an. Zudem wurde diese Möglichkeit der Riesterförderung durch Änderungen in 2014 etwas flexibler.

Zusätzlich zum Kauf oder zur Entschuldung einer Immobilie wurde der barrierereduzierende Umbau als neue Verwendungsart eingeführt.

Die staatlichen Zulagen helfen bei der Entschuldung. Doch kennen viele nicht die Fördervoraussetzungen, sowie die Funktionsweise des Wohnförderkontos.

Eigennutzung ist Pflicht

Voraussetzung ist die Selbstnutzung des Eigentums nicht nur heute, sondern langfristig. Wer seine geförderte Immobilie verkauft oder auszieht muss reinvestieren. Ansonsten drohen der Verlust und die Rückzahlung der Förderung.

Der Wohnriester kann daher nicht flexibel auf eine geänderte Lebenssituation reagieren wie z.B. Scheidung, Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel. Dennoch gibt es auch für diese Umstände Lösungen. Gute Beratung ist hier das A und O.

Nachgelagerte Besteuerung

Wer sein Eigentum mit Hilfe von Wohn-Riester entschuldet, muss nachgelagert besteuern. Das Wohnförderkonto ist hierfür die Berechnungsgrundlage. Die Steuerlast kann bis zum 85. Lebensjahr verteilt oder auch 70 Prozent des gesamten Betrages einmalig besteuert werden.

Es gibt also Für und Wider. Wohnriester kann Sie bei der Entschuldung unterstützen, ist jedoch nicht für jeden sinnvoll. Wir beraten Sie gerne, ob der Einsatz eines Wohn-Riesters für Sie die passende Lösung ist.

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