14.10.2015  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

5 Details zur Hausratversicherung – Fahrraddiebstahl

Ist das Fahrrad weg, ist das sehr ärgerlich und der Täter wird nur selten durch die Polizei ermittelt.

Häufig ist das Fahrrad über die Hausratversicherung abgesichert. Doch auch hier liegt die Tücke wie so oft in den Details.

  • Ist der Fahrraddiebstahl tatsächlich in Ihre Hausratversicherung eingeschlossen?
  • Haben Sie die Rechnung des Fahrrads oder einen anderen Nachweis über Hersteller, Typ und Kaufpreis?
  • Haben Sie die Rahmennummer notiert oder das Fahrrad polizeilich registrieren lassen?
  • Ist in der Hausratversicherung eine ausreichend hohe Summe abgesichert?
  • Hat Ihr Vertrag eine Nachzeitklausel oder andere Einschränkung bei Fahrraddiebstahl?

Eine Überprüfung lohnt sich, denn im Laufe der Zeit ändern sich Ihre Wünsche oder es gibt neuere bessere Tarife. Wir schauen gerne für Sie hinter die Kulissen Ihres Tarifes. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Noch keine Kommentare vorhanden

Einen Kommentar schreiben

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Speicherung des Kommentars vearbeitet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.