
Bundesrat stimmt Erhöhung der Absetzbarkeit der Basisrente zu
Ab dem 01.01.2015 wird die Absetzbarkeit der Basisrente an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Dadurch erhöht sich der Höchstbeitrag für eine Basisrente von bisher 20.000 EUR auf 22.172 EUR p.a.
Durch diese Koppelung entwickelt sich der Förderrahmen für eine Basisrente auch zukünftig dynamisch – nämlich entsprechend der Entwicklung der Höchstbeträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
Weiter wurde durch das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen, dass ab 2015 auch bei der Basisrente zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden können. Ebenso wurde eine Einmalabfindung von Kleinbetragsrenten (entsprechend der Regelung bei Riester) geregelt.