
Künstlersozialabgabe für 2016 festgesetzt
Der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe ist auf 5,2 Prozent für 2016 festgesetzt worden.
Die 1983 gegründete Künstlersozialkasse bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Künstler zahlen nur die Hälfte
Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler dabei nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert.
Diese sogenannte Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr auf Basis von Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen festgelegt.
Abgabesatz bleibt konstant
Wie das BMAS gestern unter Berufung auf den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 mitteilte, bleibt der Abgabesatz wie in den letzten beiden Jahren bei 5,2 Prozent. Dies entspricht dem dritthöchsten Wert in diesem Jahrtausend.
Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes konnte nach Ministeriumsangaben durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabe-Satzes verhindert werden.
Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgten für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse.
Rund 180.000 aktive Versicherte
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 zählte die Künstlersozialkasse 181.550 aktive Versicherte, in etwa ein Prozent mehr als vor Jahresfrist.
Die Zahl der erfassten Verwerter lag zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei 181.269. Das sind fast 14.000 beziehungsweise gut acht Prozent mehr als zum Vorjahresende.