29.04.2015  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  1 Kommentar

Schadenszeitpunkt: Die Tücke liegt im Detail

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für viele Freiberufler und Selbständige eine wichtige Versicherung. Fehler, die nicht zur Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen und nicht zur Beschädigung oder zum Abhandenkommen von Sachen führen, lösen in der Regel „Vermögensschäden“ aus.

Hoher Beitrag, hohes Risiko!

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat in der Regel etwas höhere Beiträge und mancher Selbständige schiebt den Abschluss eines Versicherungsvertrages einige Zeit auf – sofern es keine Pflichtversicherung ist.

Oft werden Ansprüche viel später erhoben!

Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach langer Zeit zu Tage. Genau hier kann es problematisch werden, sofern eine Versicherung nicht von Beginn an abgeschlossen wird.

Zum Zeitpunkt des Verstoßes muss die Versicherung bestehen!

Versicherungsfall ist nicht das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.

Je früher, desto besser!

Deshalb sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung frühzeitig abgeschlossen werden und zudem bei Vertragsabschluss die Festlegung der Deckungssumme auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen erfolgen!

Für viele Berufe ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sinnvoll. Erörtern Sie mit uns die in Frage kommenden Risiken und die Möglichkeiten der Absicherung. So sind zukünftige Schäden versichert!

Kommentare zu diesem Artikel

AXA-BETRIEB  |  24. August 2015 um 13:39 Uhr

Für junge und vor allem neue Selbstständige in einer Branche ein einfaches Muss! Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sollte so schnell wie möglich abgeschlossen werden, so hat man es nicht mit der ständigen Angst zu tun sehr viel Geld in den Sand zu setzen.

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