12.08.2015  ·  Kategorie: Absicherung, Allgemein  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Versicherungen oft wirkungslos

Wenn Pflegebedüftigkeit oder Krankheit zuschlagen, geht dies oft mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einher. Es ist ein Irrtum, dass in diesem Fall die Angehörigen die Verantwortlichkeit in jedem Fall zuerkannt bekommen.

Nur jeder Zehnte hat eine Vorsorgevollmacht erteilt.

Diese ist jedoch notwendig, wenn vermieden werden soll, dass ein Vormundschaftsgericht über das weitere Schicksal des Betroffenen entscheidet.

Nicht einmal an Versicherungsleistungen oder an das Vermögen kommen die Angehörigen ohne Probleme ran. Es darf in diesem Fall nur nach den Vorgaben des Gerichts verwendet werden.

Für die Ausbildung der Kinder oder die Versorgung des Partners wird in der Regel kein Vermögen des Betroffenen freigegeben.

Kümmern Sie sich um Ihre Rechtsvorsorge!

Aus diesem Grund ist es wichtig unliebsame Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung und Unternehmervollmacht nicht auf die lange Bank zu schieben.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Jura Direkt unterstützen wir Sie in diesen Themen. Kommen Sie einfach auf uns zu!

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