
Versicherungsschutz in Gefahr: Grobe Fahrlässigkeit
Ein gekipptes Fenster, vor dem Urlaub den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht abgedreht, die Pfanne mit Fett unbeaufsichtigt. Was zunächst eine Unachtsamkeit ist, fällt für die Versicherungsgesellschaft in den Bereich der groben Fahrlässigkeit.
Wann spricht man von grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung?
Als Faustregel gilt hier das Maß an Sorgfalt, das eine verantwortungsbewusste Person üblicherweise in der gleichen Situation tun würde, wenn keine Hausratversicherung abgeschlossen wäre.
Sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit versichert?
Eine gute Hausratversicherung leistet auch bei grober Fahrlässigkeit. Doch ein genauer Blick lohnt sich. Die Versicherungen unterscheiden zwei Bereiche:
- Das Herbeiführen eines Versicherungsfalles wie z.B. das Laufenlassen der Waschmaschine beim Verlassen des Hauses.
- Das Verletzen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften wie z.B. das Melden eines Einbruchs bei der Polizei bzw. der sofortige Anruf bei der Feuerwehr im Falle eines Brandes.
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