
Künstlersozialabgabe für 2017 festgesetzt
Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe sinkt für 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent.
Mitglieder der KSK zahlen nur 50 Prozent
Die 1983 gegründete Künstler-Sozialversicherung bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler dabei nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, finanziert.
Aktuelle Senkung
Die aktuelle Senkung führt das Ministerium darauf zurück, dass das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabe-Satzes Wirkung zeige.
In diesem Rahmen gab es zuletzt deutlich intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse auf Seiten der Arbeitgeber.
Deutlich mehr Auftraggeber kommen mittlerweile ihrer Abgabepflicht nach. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stieg um rund 25 Prozent. Die Folgen seien eine größere Abgabegerechtigkeit und eine Entlastung für alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter.
Rund 184.000 aktive Versicherte
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 zählte die Künstlersozialkasse etwas über 184.000 aktive Versicherte.
Auf den Bereich „Bildende Kunst“ entfällt mit knapp 35 Prozent weiterhin der größte Anteil an Versicherten. Der Bereich „Musik“ steigerte den Anteil auf über 28 Prozent, während mittlerweile fast 14 Prozent der Versicherten aus dem Bereich „Darstellende Kunst“ kommen und nur noch knapp 23,5 Prozent aus dem Bereich „Wort“.