
Pflegeversicherung: Kinder haften für Ihre Eltern
Immer mehr Menschen in Deutschland werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten pflegebedürftig werden. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist da oft der letzte Ausweg – und gleichzeitig sehr teuer. Reicht das Geld der Eltern nicht aus, müssen die Kinder Unterhalt zahlen.
Übernahme der Pflegekosten
Für die Kosten der Betreuung im Pflegefall müssen zunächst die Pflegebedürftigen selbst aufkommen. Sie haften mit ihrem eigenen Vermögen. Da die Rente der Betroffenen aber oft zu gering ist und das Gesparte nicht reicht, muss oft das Sozialamt einspringen, um die restlichen Kosten zu decken.
Unterhaltspflicht der Angehörigen
Das Amt wiederum hat natürlich ein großes Interesse daran, sich dieses Geld so gut es geht zurückzuholen. Anlaufstelle dafür sind die nahen Angehörigen. Denn Kinder, Eltern und Ehepartner sind laut Paragraf 1601 BGB dazu verpflichtet, einander Unterhalt zu zahlen.
Bei Kindern gibt es außerdem eine Freigrenze, ab der sie für ihre Eltern zahlen müssen. Zur genauen Ermittlung der Freigrenze ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen.
Absicherungsmöglichkeiten
Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie Ihre Angehörigen vor der finanziellen Belastung. Hierzu gibt es die folgenden privaten Möglichkeiten:
- Pflegetagegeldversicherung,
- Pflegekostenabsicherung,
- Pflegerente
- staatlich geförderter Tarif Pflege-Bahr
Welche Vorteile die jeweiligen Varianten haben, erläutern wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Telefonat. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.