
Rauchmelderpflicht – die Konsequenzen
In den meisten Bundesländern besteht bereits eine Pflicht für Rauchmelder. In NRW gilt zum Beispiel ab dem Jahreswechsel eine Rauchmelderpflicht. In den wenigen noch fehlenden Ländern werden Rauchmelder in den nächsten Jahren ebenfalls Pflicht.
Kein Rauchmelder – im Ernstfall droht ein strafrechtliches Verfahren
Rauchmelder retten Leben und sind einfach anzubringen. Wer dennoch gegen die Bauordnung verstößt, kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer oder Rauch Personen zu Schaden kommen.
Kein Rauchmelder – Versicherung kann Leistung kürzen
Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Wer keine Rauchmelder installiert hat, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsnehmer wird im Rahmen seiner Obliegenheit verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen.
Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen.
Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Fragen Sie daher sicherheitshalber nach.
Nichtwissen schützt nicht
Im heutigen Informationszeitalter wird es immer schwieriger, etwas nicht zu wissen. Wer es noch nicht getan hat, sollte sich mit dem Installieren von Rauchmeldern sputen .