13.07.2017  ·  Kategorie: Absicherung  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

G20-Gipfel: Wer zahlt Ihren Schaden?

Die G20-Proteste in Hamburg sind eskaliert. Viele Autos sind abgebrannt – von der Luxuskarosse bis zum Kleinwagen. Welche Versicherung kommt für diese Schäden auf?

Noch vor dem eigentlichen Beginn des G20-Gipfels sind die Proteste eskaliert. Ein Teil der Demonstranten zerstörte unter anderem Bankautomaten, riss Pflastersteine heraus und machte auch vor Autos nicht Halt:

Krawall-Schäden am Auto versichern

In der Regel lässt sich der Verursacher nach den Tumulten nur sehr schwer oder gar nicht ermitteln. In diesem Fall bleiben die Autobesitzer selbst auf dem Schaden sitzen, es sei denn es besteht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Dann brauchen sie die Reparaturkosten nicht selbst bezahlen.

Eine Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch Böller, Feuer und für zerstörte Autoscheiben auf. Eine Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Vandalismusschäden, etwa durch Steinwürfe. Teilkaskoschäden wirken sich nicht auf den Schadensfreiheitsrabatt aus, Schäden in der Vollkasko hingegen schon.

Wer hingegen nur eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann keinen Schadenersatz erwarten. Diese Police leistet nur, wenn der Versicherte bei anderen einen Schaden verursacht hat.

Was sind Schäden an Gebäuden und Hausrat versichert?

In der privaten Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie in der gewerblichen Sachversicherung sind Feuerschäden versichert. Beispielsweise, wenn bei einer gewalttätigen Demonstration ein Brandsatz in ein Haus geschleudert wird.

Reine Sachbeschädigungen, im Zuge von gewalttätigen Demonstrationen (z.B. Steinwurf beschädigt Außenputz) sind nicht automatisch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert. Einige Versicherer bieten Premiumprodukte an, mit denen „Böswillige Beschädigungen“ und „Innere Unruhen“ versichert werden können.

Wie sind gewerbliche Betriebe versichert?

Für Industrie- und Gewerbebetriebe besteht die Möglichkeit, eine Absicherung für Sachschäden durch „Innere Unruhen“ und böswillige Beschädigungen abzuschließen.  Hier gilt: Einen Blick in die Police werfen und in Zweifelsfällen zeitnah klären.

Ist Ihr Versicherungsschutz ausreichend? Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz mit Ihnen gemeinsam.

 

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