
Künstlersozialabgabe soll 2018 sinken
Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung sinkt der Abgabesatz für 2018 von 4,8 Prozent auf 4,2 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt bekannt gab.
Künstlersozialkasse
Die 1983 gegründete Künstler-Sozialversicherung bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler dabei nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, finanziert.
Abgabesatz sinkt weiter
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Freitag mitteilte, sinkt der Abgabesatz im kommenden Jahr von 4,8 auf 4,2 Prozent.
In den drei Jahren davor hatte der Satz bei 5,2 Prozent gelegen. Den höchsten Wert in diesem Jahrtausend gab es 2005 mit 5,8 Prozent, den niedrigsten in den Jahren 2002 und 2003 mit 3,8 Prozent.
Spätestens Ende September 2017 soll die endgültige Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Folge einer neuen Gesetzeslage
Die erneute Senkung geht im Wesentlichen auf die verstärkte Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse zurück.
Dadurch seien in den vergangenen beiden Jahren nicht nur circa 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst worden. Vielmehr hätten sich in diesem Zeitraum zudem etwa 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.
Verwerter haben eine Meldepflicht und zahlen rückwirkend für fünf Jahre Beiträge nach. Prüfen Sie daher ihre Abgabepflicht für die Künstlersozialabgabe!