21.02.2018  ·  Kategorie: Absicherung, Allgemein  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Wintersportunfall – Was sollte versichert sein?

Die Sonne lacht. Der Schnee glitzert und knarzt unter unseren Füßen. Die Luft ist klar. Dies klingt nicht nach einem kurzen Gang vor die Tür, sondern nach Wintersporturlaub in den Alpen. Bewegung an der frischen Luft im Schnee ist erholsam und gibt uns Kraft für die letzten grauen Wochen des Winters.

Damit wir sorgenfrei in den Winterurlaub starten können, sollten wir nicht nur auf eine ausreichende sportliche Fitness achten, sondern auch für den Fall eines Unfalls abgesichert sein.

Über die gesetzliche Krankenkasse besteht teilweise Versicherungsschutz im benachbarten Ausland, doch dieser hat Einschränkungen.

Rettungs- und Bergungskosten

Nicht jeder Unfall endet glücklicherweise mit Verletzungen. Wenn ein Sportler z.B. ohne sich zu verletzen in eine Gletscherspalte fällt und von der Bergwacht aufwendig nach oben gebracht werden muss, spricht man von einer Bergung.

Wenn ein Sportler dagegen auf der Piste durch einen Sturz sich verletzt  und per Hubschrauber in die Klinik geflogen werden muss, handelt es sich um eine Rettung.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur Rettungs- und keine Bergungskosten. Daher ist eine private Unfallversicherung mit ausreichender Deckung für Bergungskosten gerade in der winterlichen Bergwelt ein Muss. Die Unfallversicherung leistet zudem bei langfristigen Folgen und gibt so finanzielle Sicherheit.

Rücktransport nach Hause

Nicht jeder Unfall im Ausland geht so glimpflich aus, dass es wieder  wie geplant auf die Heimreise gehen kann. Wer auf einen medizinischen Rücktransport angewiesen ist, tut gut daran eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben. Diese kommt nicht nur für die Krankheitskosten auf, sondern auch für den Rücktransport. In diesem Fall kann die Genesung zu Hause im Kreise der Familie zeitnah weiter gehen.

Einkommensausfall

Ein längerer Ausfall durch einen schweren Unfall kann finanzielle Einbußen mit sich bringen. Angestellte bekommen zwar 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankschreibung, doch anschließend gibt es nur das geringere Krankengeld. Selbständige benötigen bereits von Beginn an eine ausreichende Absicherung. Eine Krankentagegeldabsicherung sowie ausreichender Schutz bei Berufsunfähigkeit sichert Ihre Existenz, wenn es besonders hart kommt.

Geben Sie Acht

Gut vorbereitet und mit der nötigen Vorsicht sind Sie gut gerüstet. Passen Sie auf sich auf und genießen Sie die schönen Wintertage.

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