
Coronavirus: Auswirkungen auf Ihre Reise
Das Coronavirus hat unser Leben fest im Griff. Neben den Maßnahmen in Deutschland, schränken immer mehr Länder den Zugang ins Land und das öffentliche Leben ein. Aus diesem Grund erreichen uns Fragen zum Versicherungsschutz für die Urlaubsreise.
Wann leistet die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung?
- Die Gefahren durch das Coronavirus geben Reisenden nicht pauschal das Recht, eine Reise zu stornieren und eine Reisekostenerstattung zu bekommen. Entscheidend ist die Situation an ihrem Urlaubsort und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Reise.
- Sofern Sie nicht vor dem Reiseantritt an dem Virus erkrankt sind, greift keine Reiserücktrittsversicherung. Anders verhält es sich, wenn Sie sich vor dem Antritt der Reise mit Corona infizieren, in diesem Fall besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktritts-versicherung.
Höhere Gewalt
Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis (sogenannte „höhere Gewalt“) – wie zum Beispiel auch Erdbeben, Hurrikans oder Feuer. Ein solches Ereignis muss die Pauschalreise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, dann können Reisende kostenfrei zurücktreten. Entscheidend ist allerdings die Situation vor Ort.
Rechtzeitig abschließen!
Ab wann sollte eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden?
Grundsätzlich sollte man den Versicherungsschutz unmittelbar nach Buchung der Reise beantragen. Hier gilt es die Fristen der Versicherer einzuhalten.
Diese lauten: Beantragung zwei Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Reisen, die in der Zukunft liegen, können bis zu einem Monat vor Urlaubsbeginn versichert werden.
Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Auslandsreisekrankenversicherung leistet bei akuten Erkrankungen während ihrer Reise und somit auch für die Erkrankung am Coronavirus. Auch ein medizinisch sinnvoller bzw. notwendiger Rücktransport nach Deutschland inklusive Begleitperson ist im Versicherungsschutz enthalten.
Eine Auslandsreiseversicherung als Dauerpolice ist für jeden sinnvoll, der regelmäßig im Ausland Urlaub macht.
Fazit: Es ist durchaus sinnvoll eine Reiserücktritt-/Abbruch Versicherung, sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung rechtzeitig abzuschließen. Versicherbar ist die einzelne Reise oder auch alle Reisen innerhalb eines Jahres. Liegt eine aktuelle Reisewarnung vor, muss der Versicherer jedoch nicht leisten. In diesem Fall gilt es , einfach zuhause zu bleiben.
Diese Empfehlung ist unabhängig von der momentanen Situation und vom Coronavirus. Dennoch rückt die aktuelle Situation mögliche Risiken mehr in den Focus.
Ihre Fragen zum Thema beantworten wir gerne. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.
Ihr Rückenwind Team