
Winter: Pflichten für Versicherungskunden
In manchen Regionen ist es weiß. Kalt ist es überall. Jedes Jahr sorgen Frostschäden an Wasserleitungen für Millionenschäden.
Geplatzte Rohre kommen die Versicherer regelmäßig teuer zu stehen. Wohngebäudeversicherer mussten 2019 erstmals drei Milliarden Euro für Leitungswasserschäden an ihre Kunden auszahlen. Dies ist eine Rekordsumme. Im Winter sind es oft Frostschäden, die zu einem Rohrbruch führen. Frostschäden lassen sich leicht verhindern.
Fünf Tipps zur Prävention
- Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
- Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
- Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
- Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten unbedingt auch die Kellerfenster geprüft werden.
- Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.
Obliegenheiten beachten!
Versicherungskunden haben auch Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Es ist z.B. als grob fahrlässig einzustufen, wenn die Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen während der kalten Jahreszeit nicht entleert und nicht abgesperrt werden. Während Frostperioden sind vom Versicherungsnehmer zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchzuführen.
Verhindern Sie vermeidbare Rohrbrüche anhand der Tipps zur Prävention. Bei allen unvermeidbaren Schäden stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!