13.08.2021  ·  Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Zu kurz gedacht!

Endet ihre Berufsunfähigkeitsrente mit 55 oder 60?

Oft wurde eine Berufsunfähigkeitsrente nicht bis zum gesetzlichen oder dem gewünschten Rentenalter abgeschlossen, sondern deutlich kürzer. Der zu zahlende Beitrag ist damit deutlich günstiger.

Der Vertrag lässt sich allerdings später nicht mehr verlängern. Wer über die kurze Laufzeit hinaus Versicherungsschutz möchte, wird diesen eventuell nicht mehr bekommen oder zahlt deutlich mehr.

Und was, wenn eine Berufsunfähigkeit dann tatsächlich eintritt? Die monatliche BU Rente endet mit z.B. dem 55. oder 60. Lebensjahr und viele können diese Lücke bis zum eigentlichen Rentenalter nicht überbrücken.

Denken Sie daher vor dem Abschluss alle Szenarien durch!

Wir unterstützen Sie dabei und suchen gemeinsam nach der für Sie richtigen Lösung.

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