10.03.2022  ·  Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Barbara Ströbele  ·  0 Kommentare

Berufsunfähigkeitsrente – ohne Probleme Leistung erhalten!

Viele haben Sorge, ob eine Berufsunfähigkeitsrente im Ernstfall auch leistet. Ein großes Problem ist hier die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung.

In diesem Fall decken sich die ausgefüllten Gesundheitsfragen im Antrag nicht mit den Diagnosen und Behandlungen in den ärztlichen Unterlagen.

Dies führt dann möglicherweise zu Schwierigkeiten beim Leistungsantrag. Insbesondere bei sogenannten Abrechnungsdiagnosen ist sich der Versicherte keiner Schuld bewusst, denn die genaue Diagnose war ihm nicht bekannt.

Wie Sie dies im Vorfeld vermeiden können, erläutern wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an! 

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