
Künstlersozialabgabe wird für 2023 kräftig angehoben
Nach dem aktuellen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung erhöht sich der Abgabesatz für 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent. Die eigentlich notwendige Erhöhung auf 5,9 Prozent wurde durch einen Stabilisierungszuschuss abgefedert.
Die 1983 gegründete Künstlersozialkasse bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten einen günstigen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler dabei nur die Hälfte der Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Die übrige Hälfte wird durch eine Abgabe der Verwerter (30 Prozent), also der Auftraggeber der Selbstständigen, und einen Bundeszuschuss (20 Prozent) finanziert.
Abgabesatz steigt von 4,2 auf 5,0 Prozent
Nun soll der Abgabesatz für 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent deutlich angehoben werden. Das Ministerium hat nach eigenem Bekunden einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 in die Ressort- und Verbändeabstimmung gegeben.
Stärkere Anstiege gab es seit der Jahrtausendwende nur zwei Mal. 2005 ging es um 1,5 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent nach oben, 2014 um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Der höchste Wert in diesem Jahrtausend wurde 2005 mit 5,8 Prozent erreicht, der niedrigste in den Jahren 2002 und 2003 mit 3,8 Prozent.